Freelance-Market-News 05/2023
Liebe Leser,
der 1. Mai, auch als Tag der Arbeit bekannt, erinnert uns an die Errungenschaften der Arbeiterbewegung und soll ein Tag der Solidarität und des Zusammenhalts sein.
Gerade in der aktuellen Zeitenwende ist es wichtig, dass auch Freiberufler und Selbstständige sich gegenseitig unterstützen und sich über Themen austauschen, die sie betreffen. In diesem Newsletter finden Sie daher wie gewohnt interessante Artikel und nützliche Tipps rund um das Thema Freelancing.
So haben wir erneut einen Artikel zur „Rückzahlung der Corona-Soforthilfe“ und geben Ihnen dann wertvolle Ratschläge zur Versteuerung von freiberuflichen Einkünften. Unsere Frage des Monats lautet: Wie können Freelancer mit einem Stundensatz von 14 Euro überleben?
Wir haben auch 17 Sätze zusammengestellt, die kein Freelancer gerne hören möchte, sowie einen Bericht eines deutschen 3D-Grafikers, der seine Kunden von Brasilien aus betreut. Und unser Freelancerwitz handelt von einem Projektmanager, der am 1. Mai versucht zu arbeiten.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Vergnügen beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Corona-Soforthilfe: Soloselbstständige erhalten Rückzahlungsbescheide
Wie uns verschiedene Freiberufler berichten, werden diese jetzt von ihrer Gemeinde aufgefordert, die Soforthilfe zurückzuzahlen, die sie vor fast drei Jahren erhalten hatten. Vielen Soloselbstständigen half der Staat mit Soforthilfe aus, da ihr Einkommen zu Beginn der Pandemie eingebrochen war. Doch jetzt sind viele in einer schwierigen Lage, denn sie haben das Geld bereits ausgegeben und fühlen sich von den Rückforderungen überrumpelt.
Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein hatten die Menschen bereits im vergangenen Jahr auf mögliche Rückforderungen hingewiesen, während andere Länder wie Bayern erst später damit begannen. Verwirrenderweise hat der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger jetzt mitgeteilt, dass „niemand durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten soll“.
In vielen Branchen sind die Betriebsausgaben für Soloselbstständige gering, weshalb sie das Geld hauptsächlich für ihren Lebensunterhalt verwendet haben. Doch die Bundesregierung hatte klargestellt, dass die Soforthilfe nur für Betriebsausgaben verwendet werden darf. Einige wenige Bundesländer erlaubten es jedoch, einen festen Betrag für den Lebensunterhalt anzurechnen. Experten gehen davon aus, dass die meisten Soloselbstständigen, die zur Abrechnung aufgefordert werden, zumindest mit einer Teil-Rückforderung konfrontiert sind. Manche Selbstständige haben inzwischen sogar ihren Lebensversicherungsvertrag aufgekündigt, um laufende Ausgaben bestreiten zu können. Jedes Bundesland geht bei der Soforthilfe jedoch seinen eigenen Weg.
Bis 410 Euro frei: Wann nebenberufliche Freelancer Steuern zahlen müssen
Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit neben dem Hauptberuf ist für viele Menschen eine Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu generieren. Doch was viele nicht wissen: Auch Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit müssen versteuert werden.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten, wie z. B. Löhne, Gehälter, Mieten oder eben auch freiberufliche Tätigkeiten, in der Einkommensteuererklärung addiert werden. Die Summe aller Einkünfte ist dann zu versteuern.
Ausnahme: Wenn eine Person hauptsächlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit hat und die jährlichen Einkünfte als Freiberufler weniger als 410 Euro pro Jahr betragen, bleiben diese Einkünfte steuerfrei. Eine wichtige Voraussetzung hierbei ist, dass die Person keine weiteren Einkunftsarten hat.
Ein Beispiel: Ein Abteilungsleiter verdient 90 000 Euro im Jahr und übt nebenberuflich als Dozent eine freiberufliche Tätigkeit aus. Wenn diese Einkünfte höchstens 410 Euro pro Jahr betragen, müssen diese nicht versteuert werden. Würde er hingegen 420 Euro einnehmen, wären rund 200 Euro Steuern fällig.
Um sicherzugehen, dass alles korrekt versteuert wird, empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Frage des Monats: Wie können Freelancer mit einem Stundensatz von 14 Euro überleben?
Ein Leser aus Berlin hat uns gefragt, wie es möglich ist, dass manche Freelancer einen so niedrigen Stundensatz von beispielsweise 14 Euro anbieten, wenn sie doch auch Krankenkassenbeiträge und Rentenvorsorge zahlen müssen.
Unsere Antwort: Wir als Marktplatzbetreiber von Freelance-Market stellen Transparenz zwischen Angebot und Nachfrage her, ohne den Marktteilnehmern Vorschriften zu machen. Die Stundensätze der bei uns gelisteten Dienstleister reichen von 14 bis 300 Euro, mit einem Durchschnitt von 50 Euro. Ähnlich wie bei einem Markthallenbetreiber, der nicht in den Preis von Äpfeln eingreift, bieten wir unseren Nutzern eine Plattform, um ihre Dienstleistungen anzubieten und zu finden.
Auch uns hat jedoch die Frage interessiert, wie es einige Freelancer schaffen, mit weniger als 20 Euro pro Stunde zu überleben. Wir haben daher einige von ihnen interviewt und möchten hier zwei Beispiele vorstellen.
Ein Freelancer ist Student an einer Grafikdesignhochschule in Polen. Dank seiner guten Deutschkenntnisse kann er neben seinem Studium einfache Grafikarbeiten per Telearbeit für deutsche Kunden erledigen. Im Vergleich zu seinen Kommilitonen, die weniger qualifizierte Studentenjobs annehmen müssen, verdient er auf diese Weise mehr.
Ein anderer Freelancer ist ein erfahrener Manager im Vorruhestand, der junge Start-Up-Firmen berät. Da der Mitfünfziger durch seine bisherige Tätigkeit finanziell gut gestellt ist, ist die Vergütung für ihn nicht ausschlaggebend. Er arbeitet an interessanten Projekten und spendet seine Vergütung sogar einem guten Zweck.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die meisten Freelancer höhere Stundensätze verlangen. Für uns als Freelance-Market sind Vorstellungen mit höheren Stundensätzen übrigens lukrativer, da unsere Vorstellungsgebühren immer das Doppelte des Stundensatzes betragen. Wir vermitteln beispielsweise auch einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden eines DAX-Konzerns als Aufsichtsratsmitglied mit einem Stundensatz von 300 Euro.
17 Sätze, die kein Freelancer hören möchte
Als Freelancer ist es nicht immer einfach, sich auf dem Markt zu behaupten und kontinuierlich Aufträge zu bekommen. Doch es gibt bestimmte Sätze, die man als Freelancer lieber nicht hören möchte. Sie können sowohl finanzielle als auch emotionale Konsequenzen haben und den Erfolg aller beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, sich als Freelancer auf solche Situationen vorzubereiten und zu überlegen, wie man angemessen darauf reagiert, falls man doch einmal mit solchen Aussagen konfrontiert wird. Wir haben unsere Freelancer befragt und nachfolgend die 17 schlimmsten Killerphrasen zusammengestellt:
Fähigkeiten:
• Oh, du bist Freelancer, wann willst du denn mal wieder richtig arbeiten?
• Was machst du denn eigentlich genau?
• Selbstständig arbeiten wäre mir zu einsam.
Beauftragung:
• Wir haben jemand anderes gefunden, der das Projekt übernimmt.
• Bisher hat jeder Freelancer diese Klausel akzeptiert.
• Wir müssen erst noch den Geschäftsführer (oder den Einkauf) fragen.
Umfang:
• Das ist ein kleiner Auftrag, der schnell erledigt werden kann.
• Wir haben beschlossen, das Projekt nicht fortzusetzen.
• Wir brauchen das Projekt früher als geplant.
• Das Projekt wurde storniert und wir können keine Zahlung leisten.
Bezahlung:
• Können Sie das kostenlos machen?
• Wir können leider nicht so viel zahlen wie vereinbart.
• Wir sind ein Start-Up…
• Wir haben das Budget gestrichen, können Sie trotzdem weitermachen?
• Wir brauchen dringend Änderungen, aber wir haben dafür kein Geld.
• Ich habe die Überweisung doch bereits in die Wege geleitet.
• Wir zahlen, wenn das Projekt abgeschlossen ist.
Haben Sie eine Killerphrase, die in dieser Liste noch fehlt? Bitte schreiben Sie uns!
Artikel unserer Freiberufler: Deutscher 3D-Grafiker aus Brasilien
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel in den Freelance-Market-News kurz vorstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unseren Grafiker Nr. 1441 aus Armação dos Búzios in Brasilien vor. Der Deutsche ist seit 1976 selbstständiger Architekt und Innenarchitekt und arbeitet für 20 €/h.
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Ich bin Architekt und spezialisiert auf 3D-Visualisierungen. Mein Endprodukt kann wahlweise als interaktives Modell am Computer betrachtet, bewegt und begangen werden. Es kann als Foto auf Bauschildern, in Katalogen und in der Werbung Verwendung finden. Sehr häufig geht es um Verkaufs- und Veranschauungshilfen von Gebäuden für den nicht plankundigen Bauinteressenten.
Um fotorealistische Visualisierungen zu fertigen, benötigt man hochwertige 3D-Programme, welche eine zeitaufwendige Einarbeitung erfordern. Da nicht jedes Architekturbüro über solche Ressourcen verfügt, biete ich weltweit diese Dienstleistung an. Von der Visualisierung von Fremdbauvorhaben bis zur onlinegeführten Objektrealisierung stehe ich auch Bauherren weltweit in fünf Sprachen zur Verfügung.
Freelance-Market-Witz des Monats: Freelancer am Tag der Arbeit
Ein Projektmanager beschließt, am 1. Mai zu arbeiten, weil er denkt, dass es ein ruhiger Tag sein wird. Er setzt sich an seinen Schreibtisch und fängt mit der Arbeit an. Aber schon nach wenigen Minuten klingelt das Telefon.
Der Freiberufler geht ran und hört eine Stimme am anderen Ende der Leitung: „Hallo, hier spricht der Gewerkschaftsvertreter. Warum arbeiten Sie am 1. Mai? Wissen Sie nicht, dass heute Tag der Arbeit ist?“
Daraufhin antwortet der Projektmanager: „Klar weiß ich das. Aber ich bin Freiberufler und wollte endlich mal an einem Tag arbeiten, an dem der Betriebsrat nicht dazwischenfunkt!“
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