Freelance-Market-News 03/2021
Liebe Leser,
dieses Mal berichten wir ausführlich über die ab jetzt verfügbare “Neustarthilfe” des Bundes, die speziell corona-betroffene Freelancer mit bis zu 7 500 Euro unterstützt.
Auch in unseren weiteren Artikeln geht es um Geld. So erklären wir, welche Kosten Freelancern entstehen, die keine Projekte erhalten und es geht um einen aktuellen Gerichtsprozess gegen einen Geschäftsführer, der sich private Geschäftsausgaben in Höhe von 3 Millionen Euro bezahlt hat. Passend dazu zeigt uns dann eine Freelancerin, wie eine professionelle Leistungserfassung in Unternehmen implementiert wird.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen die aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung vor, der zufolge noch deutlich mehr Homeoffice-Arbeit möglich ist und in unserem Witz am Schluß geht es um einen Freelancer, der seine Stunden besonders großzügig abrechnet.
Ich wünsche Ihnen wie immer viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Bund unterstützt Freelancer mit bis zu 7500 Euro
Seit 9. Februar 2021 können Freelancer die “Neustarthilfe” des Bundes in Höhe von bis zu 7 500 Euro beantragen. Inzwischen wurden 42 000 Anträge gestellt und es wurden bereits 200 Mio. Euro ausbezahlt. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z. B. die Grundsicherung. Dabei wird die Neustarthilfe nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Die Förderung können Soloselbständige aller Branchen beantragen, die
● ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
● weniger als einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen und
● keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben.
Derzeit können nur Personen einen Antrag auf Neustarthilfe stellen, die ihre Umsätze als freiberuflich Tätige oder als Gewerbetreibende für die Berechnung zugrunde legen können. Später soll das gleiche Antragsverfahren auch für sonstige Soloselbständige und alleinige Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft möglich sein.
Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird, maximal aber 7 500 Euro. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in einer einzigen Überweisung ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Danach, also ab Juli 2021, wird die Höhe der Neustarthilfe auf Basis des tatsächlich realisierten Umsatzes von Januar bis Juni 2021 berechnet. Diese Endabrechnung ist bis spätestens 31. Dezember 2021 zu erstellen. Die soloselbständige Person darf die als Vorschuss gewährte Neustarthilfe in voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 Prozent hatte.
Hier geht es zur Beantragung auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Frage des Monats: Verliere ich Geld, falls ich überhaupt keine Vorstellung von Freelance-Market erhalte?
Durchschnittlich erhalten Freelancer 6 Vorstellungen pro Jahr, wobei die Häufigkeit individuell vom jeweiligen Freelancer-Profil abhängt. In den Profilen der einzelnen Freelancer können Sie direkt sehen, wie häufig diese vorgestellt wurden.
Selbst wenn Freelancer nie einem Nachfrager vorgestellt werden, gehen diese durch ihre Eintragung kein finanzielles Risiko ein, da wir keine Monatsgebühren berechnen, sondern bei uns lediglich fixe Gebühren pro Vorstellung anfallen.
Artikel unserer Freiberufler: Effiziente Erfassung von Pflegeleistungen
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unseren Freelancer Nr. 174 (Kategorie 'Berater-Allgemein', 35 Euro/h) aus Lübeck vor.
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Ich habe mich auf die 'Erfassung von Pflegeleistungen' spezialisiert. So begleite und berate ich ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen und unterstütze deren Aufbau und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement und Risikominimierung.
Pflegeeinrichtungen gehören zu den Unternehmen, die durch ein starkes Tagesgeschäft ausgelastet sind und steigenden Anforderungen unterliegen. Die Gefahren für solche Unternehmen sind absehbar, insbesondere dann, wenn das Qualitätsmanagement lückenhaft ist. So verringert eine fehlerhafte Einstufung der Pflegebedürftigen die Einnahmen und damit den Handlungsspielraum.
Meine professionellen Leistungen zeichnen sich durch eine direkte, zügige und aktive Hilfe auf dem Gebiet der Pflegedokumentation aus. Nach einer Ist-Analyse aller Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Pflegedokumentation stehen, erhalten meine Kunden die erforderlichen Umsetzungshilfen vor Ort. Am Projektende werden die gültigen Auflagen erfüllt und der Kunde bekommt seinen Handlungsspielraum zurück.
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Hans-Böckler-Stiftung: Homeoffice-Anteil könnte höher sein
Laut einer repräsentativen Befragung der Hans-Böckler-Stiftung unter 6 200 Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden in Deutschland ist Corona ein Katalysator für die mobile Arbeit. Während vor Ausbruch der Pandemie, nur 4 Prozent überwiegend oder ausschließlich zu Hause arbeiteten, stieg der Anteil kurz nach Beginn der Corona-Krise im April 2020 auf 27 Prozent. in Deutschland. Danach ging die Telearbeit allerdings wieder deutlich zurück auf “nur” 14 Prozent im November. Mit der zweiten Welle der Corona-Krise im Dezember steigerte sich dann der Anteil der überwiegend Remote-Arbeitenden wieder auf 17 Prozent und dann weiter auf 24 Prozent Ende Januar 2021.
Die geringe Nutzung des Homeoffice im Zeitraum des 'Lockdown Light' von nur 14 Prozent erscheint überraschend, da die Politik an die Arbeitgeber appelliert hatte, mobile Arbeit flächendeckend möglich zu machen. Dies zeigt, laut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, dass immer noch viele Beschäftigte mit homeoffice-geeigneten Jobs zur Präsenzarbeit angehalten werden. 39 Prozent der im Januar 2021 Befragten gaben an, sie könnten ihre beruflichen Tätigkeiten uneingeschränkt oder zu einem großen Teil daheim erledigen. Zusätzlich glauben 71 Prozent der Befragten dass das Homeoffice in Zukunft eine noch größere Rolle in der Arbeitswelt spielen wird.
Laut der Hans-Böckler-Stiftung bringt die Homeoffice-Arbeit aber auch eine Verstärkung der tradierten geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, da Frauen dann mehr Zeit für Sorgearbeit aufbringen. So kommen Mütter, die im Homeoffice arbeiten, in der Woche auf drei Stunden mehr Betreuungszeit für die Kinder, als Mütter die nicht zu Hause arbeiten können. Väter hingegen machen im Homeoffice mehr Überstunden, nehmen sich aber nicht mehr Zeit für ihre Kinder.
Die Erfahrungen von Beschäftigten mit dem Homeoffice in Corona-Zeiten sind überwiegend positiv: So sagen 77 Prozent, das Homeoffice erleichtere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und 60 Prozent glauben, die Arbeit daheim sogar effektiver organisieren zu können als im Betrieb.
Allerdings äußerten 60 Prozent der Befragten auch, dass durch die Arbeit von zu Hause die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen. Zudem geben 45 Prozent der Homeoffice-Worker an, dass sie abends oft nicht abschalten können. Das ist doppelt so häufig wie bei Beschäftigten, die nie zu Hause arbeiten.
Gastartikel von Unternehmensberater Johannes Maib: Wirtschaftskriminalität vor Gericht
Nach Räubern und Brandstiftern durfte ich endlich mal eine Wirtschaftsstrafsache als Schöffe miterleben. Es war wie im Kino. George Clooney ist Anwalt Miles Massey. Er ist der beste. Er hat noch nie einen Fall verloren. Zu ihm kommt Rex, ein schmieriger Kleinunternehmer. Ihn hat ein Detektiv im Hotelzimmer mit einer anderen Frau erwischt. Seine Frau will die Scheidung. Ehevertrag? Fehlanzeige. Beweise? Alles auf Video. „Was für einen Vergleich streben Sie an? Eine Vermögensteilung 50:50?“, will er wissen. „Nichts! Das kann ich mir nicht leisten,“ antwortet Rex. „Gar nichts? “, fragt Clooney ungläubig nach. „Nun ja, ist das vielleicht möglich?“, hofft Rex.
George Clooney lehnt sich zurück und holt tief Luft: „Es ist eine Herausforderung...“ Und man sieht schon, wie es in seinem Anwaltskopf beginnt, zu arbeiten.
Ein klarer Fall von Untreue. Editürk ist Geschäftsführer der Deutschen Vertriebsgesellschaft einer türkischen Firma für Lebensmittelverpackungen. Er hat Alleinvertretungsvollmacht, ist vom Selbstkontrahierungsverbot des §181 befreit, und er überweist Firmengelder auf sein eigenes, privates Konto. Dabei geht er fantasievoll vor: Der Buchhaltung gibt er mal eine Kundenreklamation an, ein anderes Mal kauft die Firma Folien, die gar nicht geliefert werden, bezahlt allerdings schon – auf das Konto von Editürk. Das geht so über Jahre. Zwei Häuser, ein Ferrari, ein AMG Mercedes, eine Harley-Davidson, ein Reitpferd und der örtliche Sportverein wollen finanziert sein.
Nach einer internen Revision im Rahmen einer „Due Dilligence“ – die Firma soll an einen Investor verkauft werden – fliegt die ganze Sache auf. Alle Kontobewegungen konnten nachträglich sauber nachverfolgt werden. Der Schaden für die Firma: weit über 3 Mio. Euro. Ein klarer Fall, bei dem das Strafrecht eine langjährige Haftstrafe vorsieht. Aber Editürk kann sich eine Haftstrafe nicht leisten. Er ist inzwischen Gesellschafter und Geschäftsführer einer Firma für Lebensmittelverpackungen und die wäre bedroht, wenn er eine Haftstrafe bekäme. Eine Bewährungsstrafe wäre das höchste, was er akzeptieren könnte.
Eine Herausforderung für seinen Anwalt – nicht George Clooney, sondern Anwalt Polter. Anwalt Polter ist ein Star seiner Zunft, bekannt dafür, jeden Verfahrenstrick zu beherrschen und auch schon mal das Gericht mit kalkulierten Wutausbrüchen in Verlegenheit zu bringen. An diesem Verhandlungstag ist er dagegen die Freundlichkeit in Person. Er ruft eine eigene Zeugin auf. In Amerika ist das normal, vor deutschen Gerichten ist es eigentlich die Aufgabe des Gerichts, die Zeugen zu benennen. Die Buchhalterin soll bestätigen, dass seine Überweisungen ganz offiziell von der Muttergesellschaft genehmigt und normal gebucht worden sind.
Ihre Aussage geht allerdings in eine unerwartete Richtung. Sie erinnert sich, wie ihr die Zahlungsanweisungen des Geschäftsführers komisch vorkamen und sie ihn um Klärung gebeten hatte. Editürk zeigte ihr daraufhin eine E-Mail der Muttergesellschaft, die angeblich die Buchungen genauso verlangte. Die Mail war nur leider auf Türkisch und sie kann kein Türkisch. Um die fraglichen Buchungen nicht machen zu müssen, zeigte sie Editürk, wie er selbst im SAP-System eine Buchung vornehmen konnte. Danach wusste Editürk, wie er, ohne die Buchhaltung zu behelligen, selbst seine Überweisungen veranlassen und auch gleich so buchen konnte, dass sie nicht auffallen. Allerdings ist das System unbestechlich. Jede Buchung ist akkurat dokumentiert. Auf seinem beschlagnahmten Laptop war sogar die besagte Mail gefunden worden. „Haben Sie diese Mail selbst geschrieben?“, wollte der Vorsitzende Richter wissen. „Ja“, bestätigte kleinlaut sein Anwalt. Eigentor.
Eine schwierige Situation. Wie kommt er da wieder raus? Anwalt Polter kündigt eine Aussage seines Mandanten an, der bisher zu allen Anklagen geschwiegen hat. Er bittet zur Vorbereitung der Aussage um eine Vertagung. Endlich ein Geständnis? Es wäre nicht George Clooney und nicht Anwalt Polter, hätte er nicht noch ein Ass im Ärmel.
Am nächsten Verhandlungstag steigt die Spannung. Den großen Auftritt hat Anwalt Polter wie ein Theaterstück vorbereitet. Die Bühne ist bereit, Editürk liest den von Polter vorbereiteten Text Wort für Wort vom Blatt: Es gibt gar keine Untreue von ihm gegenüber der deutschen Vertriebsfirma. Alle Zahlungen der Firma auf seine Konten habe er auf Betreiben und im Einverständnis mit dem Chef der Muttergesellschaft vorgenommen. Das sei vielleicht steuerlich nicht ganz korrekt gewesen, aber das sei hier ja nicht angeklagt. Und dass er diese „schwarze Kasse“ für Privatzwecke genutzt hat, das sei allenfalls eine Untreue gegenüber seinem Chef in der Türkei gewesen. Und auch diese sei hier nicht Gegenstand der Anklage.
Bingo. Im Sinne der Anklage also NICHT SCHULDIG. Wie soll man ihm das Gegenteil beweisen? Der einzige Zeuge ist der Chef in der Türkei. Wird er nach Deutschland kommen, um sich mit seiner Aussage als Mittäter und Anstifter selbst zu belasten? Unwahrscheinlich. Gleichzeitig ist die Rechtshilfe zwischen türkischen und deutschen Gerichten schwierig, schleppend unkalkulierbar. Sehr clever, Herr Anwalt!
Und in meiner nächsten Mail erzähle ich, wie es weiter ging mit George Clooney, Anwalt Polter, dem untreuen Editürk und der Gerechtigkeit vor einem deutschen Gericht...
Freelance-Market-Witz des Monats: Stundenberechnung
Am Himmelstor steht ein Elektriker, erst 35 Jahre alt. “Warum habt ihr mich so jung sterben lassen?” fragt er Petrus vorwurfsvoll. Petrus sieht in seinem Register nach und sagt dann: “Nach den Stunden, die du deinen Kunden berechnet hast, bist du 95 Jahre alt, und da meinten wir, es sei für dich jetzt an der Zeit.”
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