Freelance-Market-News 10/2018
Liebe Leser,
soeben hat die Bundesregierung ihren Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit veröffentlicht, demzufolge es in den ostdeutschen Ländern nach wie vor deutliche Unterschiede zum Westen gibt. Zwar hätten sich 28 Jahre nach der Wiedervereinigung die Lebensverhältnisse weiter angenähert, allerdings liege der Osten beim Lohnniveau weiterhin um 19 Prozent zurück. Vielleicht werden Sie sich jetzt fragen, wie es mit den Stundensätzen der Freiberufler in Ost und West aussieht – Hierzu hat Freelance-Market jetzt das Stundensatzniveau seiner Freelancer untersucht, mit dem Ergebnis, dass der Rückstand immerhin noch 10 Prozent beträgt.
Danach erhalten Sie in unserem Gastartikel Tipps zum erfolgreichen Verteilen von Visitenkarten bei Veranstaltungen. Wie Sie beim Einsatz von Dolmetschern optimal vorgehen und dabei Geld sparen verrät Ihnen ein freiberuflicher Übersetzer. Weiter berichten wir von einem Anwalt, der in zweiter Instanz klären ließ, ob Freiberufler eine mit 'Lieferverkehr frei' bezeichnete Fußgängerzone befahren dürfen und in unserem Freelancer-Witz am Schluss verrät Ihnen dann noch ein Gutachter, wie man eins und eins zusammenzählt.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Vergütung: Freiberufler aus den Neuen Bundesländern fakturieren 10 Prozent weniger
Die Stundensätze der Freiberufler, die aus den Neuen Bundesländern (einschl. Berlin) kommen, liegen mit durchschnittlich 45 Euro rund 10 Prozent unter dem der Freiberufler aus den Alten Bundesländern. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse von 600 Dienstleistern, die auf der Internetplattform www.Freelance-Market.de gelistet sind.
Weitere Ergebnisse der Studie zu den Stundensätzen der Freelancer finden Sie hier.
Lieferverkehrsregelung gilt nicht für Freiberufler
Ein Freiberufler darf nicht mit seinem Auto in die Fußgängerzone fahren, um in der Postfiliale sein Postfach zu leeren, auch wenn dort Lieferverkehr erlaubt ist. Das hat das Oberlandesgericht Köln am 2. Mai 2018 in zweiter Instanz entschieden (1 RBs 113/18).
Grundlage der Entscheidung war die Rechtsbeschwerde eines freiberuflichen Rechtsanwalts, der beim Befahren der Fußgängerzone erwischt wurde. Damit ist das gegen ihn verhängte Bußgeld von 30 Euro rechtsgültig.
In seiner eingelegten Rechtsbeschwerde trug der Freiberufler vor, dass er die Fußgängerzone mit seinem Mercedes-Benz zu Recht befahren habe, denn dort sei Lieferverkehr erlaubt und der Weg eines Selbstständigen oder Freelancers zu seinem Postfach sei als Lieferverkehr anzusehen.
Diese Argumentation wiesen die Richter des Kölner Bußgeldsenats die Entscheidung der Vorinstanz beim Amtsgericht Leverkusen als unbegründet zurück. Die Erledigung postalischer Geschäfte eines Freiberuflers falle nicht unter den Begriff „Lieferverkehr“. Bei Lieferverkehr sei in erster Linie der Transport von Waren und Gegenständen an Kunden verstanden und nicht die Erledigung von Allerweltsgeschäften Gewerbetreibender. Dem liegt die Überlegung zugrunde, im Interesse der Fußgänger, Fahrzeuge aus Fußgängerzonen möglichst fernzuhalten. Ausnahmen seien nur zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zulässig.
Networking ist mehr als das Verteilen von Visitenkarten
Von Amor Dhaouadi
Vor einigen Wochen hatte ich die Möglichkeit, an einem Innovationsworkshop eines Start-Up-Unternehmens teilzunehmen. Die überwiegende Mehrheit der anwesenden Teilnehmer waren selbständige Unternehmer aus der Coaching- und Beratungsbranche.
Im Anschluss an den Workshop gab es die Möglichkeit, sich gegenseitig bei Getränken und Häppchen kennenzulernen und Erfahrungen aus dem täglichen Geschäftsleben auszutauschen. Da sich einer der Gesprächspartner in der Aufbauphase seines Coaching-Geschäfts befand, haben wir uns überwiegend über das Thema Kundenakquise unterhalten. Unsere drei wichtigsten Erkenntnisse habe ich nachfolgend zusammengefasst.
1) Visitenkarten bewusst verteilen
Auf vielen Veranstaltungen verteilen manche Leute wahllos und unaufgefordert ihre Visitenkarten. Die Wirkung davon ist, wenn überhaupt, nur von kurzer Dauer. Damit Sie im Gedächtnis Ihres Gesprächspartners hängenbleiben, müssen Sie sich Zeit nehmen und die andere Person kennenlernen. Suchen Sie gezielt Ihre Ansprechpartner aus, bevor sie zu einer Veranstaltung gehen. Bei vielen Veranstaltungen ist es möglich, die Liste der Gäste im Voraus oder am Anfang der Veranstaltung einzusehen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, sich gezielt Ansprechpartner auszusuchen, die für Sie und Ihr Geschäft von Relevanz sein könnten. Auch Multiplikatoren können Ihnen ggf. weiterhelfen, beispielsweise Journalisten oder Politiker.
2) Zuhören
Viele verwechseln ein Networking-Gespräch mit einem Verkaufsgespräch. Sie verbringen den Abend damit, über ihre Firma und ihre Produkte zu reden, als wäre es eine Kundenpräsentation. Sie vergessen dabei, dass ihr Gesprächspartner auch gerne über sich selbst reden will. Nur durch gute Kommunikationsmanieren und Fingerspitzengefühl hinterlassen Sie einen guten Eindruck. Oft ist es besser sich zurückzuhalten, die anderen sprechen zu lassen und Interesse am Gesprächsthema und an der Person zu zeigen. Nichts ist wichtiger, als einem Menschen Ihre volle Aufmerksamkeit zu schenken. Nutzen Sie dabei Kommunikationstechniken, die den anderen zu mehr Antworten animieren. Dabei helfen offene Fragen, wie bspw. 'Erzählen Sie mir mehr darüber“.
3) Kontinuierliche Kontaktpflege
Für eine dauerhafte Beziehung mit Geschäftsfreunden, Partnern und potentiellen Kunden reicht es nicht, eine Visitenkarte auszuhändigen. Erfolgreiche Netzwerker lassen die Beziehung immer wieder aufleben. Wenn der Gesprächspartner beispielsweise ein Firmenjubiläum feiert, schicken sie eine Karte. Wenn er in einem Verein für sozial Benachteiligte engagiert ist, spenden Sie. Wenn er einen Artikel in einer Fachzeitschrift veröffentlicht hat, schicken Sie eine E-Mail, um zu gratulieren. Wenn Sie einen relevanten Artikel lesen, schicken Sie ihm ein Exemplar.
Artikel unserer Freiberufler: Wie Sie Dolmetscher richtig einsetzen
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel im Freelance-Market-Newsletter darstellen. In dieser Ausgabe stellt sich unser Freelancer Nummer 35 aus Stuttgart vor, der als Englisch-Dolmetscher mit 35 Euro/h gelistet ist.
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Dolmetschen – Dabei denkt man gern an eine Kabine mit 1-2 Dolmetschern und ungern an die Kosten. Der Tagessatz eines Dolmetschers beträgt ca. 900 Euro pro Tag plus Reisekosten und eine Kabine mit Tontechnik liegt bei rund 2000 Euro. Da fragt man sich: Geht das nicht auch günstiger?
Nun, zwei Dolmetscher sind meist nötig, weil ein Dolmetscher nach ca. 20 Minuten eine Pause braucht, egal ob er simultan oder konsekutiv dolmetscht. Manchmal, wenn eine grobe Übersetzung ausreicht, die Veranstaltung kurz ist oder es viele Pausen gibt, reicht ein Dolmetscher. Unter Umständen reicht auch eine Personenführungsanlage (wie bei Tourguides in Museen oder bei lauten Fabrikbesichtigungen). Die Miete einer solchen Anlage mit einigen Kopfhörern, die in einen tragbaren Koffer passt, liegt bei unter 100 Euro. Beim „ins Ohr flüstern“ oder „ins Bühnenmikrofon sprechen“ entfällt die Technik komplett, d. h., der Gesamtpreis schwankt zwischen ca. 400 und 4000 Euro. Das ist gut zu wissen.
Doch es gibt noch eine Möglichkeit: Schriftdolmetschen – Dabei tippt der Dolmetscher auf einem Laptop, was mittels eines Projektors 'live' angezeigt wird – ähnlich wie Untertitel in einem Kinofilm. Projektor und Laptop sind meist vorhanden, so dass man sich die gemietete Technik spart. Dabei sind oft nur Zusammenfassungen möglich, die ein guter Schriftdolmetscher gelegentlich sogar besser auf den Punkt bringt als so mancher Referent.
Ein leistungsstarker und flexibler Dolmetscher wird Ihnen all diese Möglichkeiten anbieten, so dass Ihre fremdsprachigen Teilnehmer alles verstehen und Sie nur das Nötigste dafür ausgeben.
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Freelance-Market-Witz des Monats
Der freiberufliche Moderator fragt das Projektteam, was Eins plus Eins ergibt.
Der Projektleiter antwortet ohne zu zögern: “Zwei, können wir jetzt weitermachen'.
Der Jurist: “Zwei, aber ohne Garantie und unter Ausschluss jeglicher Haftung”.
Der Gutachter denkt kurz nach, schätzt ab und fragt schließlich: “Was soll denn rauskommen?”
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