Freelance-Market-News 01/2012
Liebe Leser,
zum Start des neuen Jahres wollen wir dieses Mal einige der unterschiedlichen Freelancer-Gattungen vorstellen, die bei Freelance-Market repräsentiert sind.
So finden wir heraus, welche Freelancer sich bei unserem neu gestarteten Franchise in Frankreich eintragen und wie Gründungsberater an Subventionen kommen. Auch berichten wir wie Google Textern das Leben schwer macht und schreiben über die Wirtschaftsinformatiker der Uni Stuttgart die unseren neuseeländischen Marktplatz analysieren. Ein weiterer Artikel hat die Unterscheidung zwischen Dozenten, Trainer und Coaches zum Thema und zum fröhlichen Abschluss erzählt unser Freelancerwitz wie ein Mediator aus Ingenieuren Gabelstaplerfahrer macht.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und gute Geschäfte für 2012!
Ihr Rainer Kurz
Weihnachtsaktion von Freelance-Market ein voller Erfolg
Im Dezember-Newsletter baten wir unsere Leser, das Kinderdorf "Bona Espero" in Brasilien zu unterstützen, das letztes Jahr von einem verheerenden Buschfeuer heimgesucht wurde. Hier kümmert sich das deutsch-italienische Ehepaar Grattapaglia seit Jahren rührend um die Kinder, die aus ärmlichsten Verhältnissen stammen. Häufig sind es auch Waisenkinder. Das Kinderdorf "Bona Espero" liegt in dem brasilianischen Bundesstaat Goias, ca. 230 km nördlich von der brasilianischen Hauptstadt Brasilia. Im Vordergrund steht die Schul- und Berufsausbildung der Kinder.
Es können auch weiterhin Spenden auf das Konto der Stiftung Mondo, Kontonummer 151 100 004 bei der Stuttgarter Volksbank, Bankleitzahl: 600 901 00, Stichwort "Bona Espero" eingezahlt werden. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine Spendenquittung. Bitte teilen Sie hierzu Ihre Adresse an stiftung-mondo@web.de mit. Spenden sind übrigens generell bis 20 % des Einkommens absetzbar.
Will Google die Arbeit von Textern verhindern?
Die Googletochter Adwords hat unserem australischen Franchisenehmer AustraliaFreelanceMarket.com.au die Schaltung einer Werbeanzeige für Texter verweigert. Grund ist laut Google Adwords, dass die internen Richtlinien keine Werbung für sogenannte Ghostwriter gestatten. Vermutlich soll so verhindert werden, dass Schüler, Studenten und Akademiker Zugang zu Auftragstextern haben. Da in den abgelehnten Anzeigen nur von Schreibern und Textern die Rede ist, ist die Ablehnung durch Google für uns allerdings kaum nachvollziehbar. Offenbar geht Google davon aus, dass Texter, Schreiber und Journalisten überwiegend zu derartigen Zwecken beauftragt werden.
Dies deckt sich in keiner Weise mit unserer Erfahrung aus hunderten vermittelten Texter-Projekten: Uns sind lediglich zwei Fälle zu Ohren gekommen, wo unsere Freelancer von Studenten für "akademische Unterstützung" angefragt wurden. In beiden Fällen wurde der Auftrag berechtigterweise von unseren Freelancern abgelehnt. Gerne können Sie uns schreiben wenn Sie Erfahrungen mit Ghostwritinganfragen haben. In der Zwischenzeit arbeiten wir daran, Google zu überzeugen, dass es sich bei Journalisten, Textern und Schreibern um ehrenvolle Berufe handelt.
Universität Stuttgart analysiert Freelance-Market
Freelance-Market kooperiert aktuell mit dem Betriebswirtschaftlichen Institut der Universität Stuttgart im Rahmen zweier Abschlussarbeiten für den Bachelor of Science. Gemeinsames Thema der beiden Bachelorarbeiten ist die Untersuchung des neuseeländischen Marktumfeldes.
Freelance-Market ermöglicht hierbei den angehenden Wirtschaftsinformatikern eine detaillierte Analyse unseres neuseeländischen Marktes Zealancer.nz. Im Fokus der Betrachtung sind hierbei die marktspezifischen Anforderungen der Freelancer und Nachfrager im Vergleich zu Deutschland. Hieraus sollen Ansätze zur verbesserten Nutzerorientierung entwickelt werden. So sollen nicht nur die Studenten von einer praxisnahen Arbeit profitieren, sondern auch die neuseeländischen und deutschen Nutzer können von einer verbesserten Kundenorientierung profitieren.
Freelance-Market freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart.
Freelance-Market: Trainer werden zu Dozenten
Da es in der Vergangenheit bei Freelance-Market immer wieder Verwechslungen zwischen den Kategorien "Coach" und "Trainer" kam, haben wir uns bemüht eine bessere Trennung zwischen beiden Bereichen zu schaffen. Aus diesem Grund haben wir die Kategoriebezeichnung "Trainer" jetzt durch "Dozent" ersetzt. Entsprechend gibt es jetzt bei Freelance-Market noch die Kategorie "Dozent" und "Coach". Die Schwerpunkte der Freelancer in den bis dahin existierenden Kategorien Coach und Trainer wurden sorgfältig analysiert und die Freelancer danach den Kategorie "Dozent" oder "Coach" nach folgenden Überlegungen zugeordnet:
"Dozenten" haben ihren Schwerpunkt in der Beratung, Weiterbildung und im Training von Gruppen. Sie vermitteln hauptsächlich Fach- und Managementwissen an Berufs- / Bildungsakademien, Firmen sowie in der Ausbildung und Erwachsenenqualifizierung.
"Coaches" bieten Beratungen und Coachings vor allem im Bereich Persönlichkeit, Motivation, Bewerbungen und Kommunikation mit psychologischem Hintergrund an. Sie wenden sich vorwiegend an Einzelpersonen.
Freelance-Market Frankreich erfolgreich gestartet
Bereits einen Monat nach seinem Start am 1. Dezember haben sich bei unserem französischen Ableger bereits 50 Freelancer registriert. So sind bei Freelance-Market.fr jetzt neben Bauprofis, Beratern und Bürodienstleistern auch IT-ler, Ingenieure, Interimsmanager und Immobilienwirte zu finden. Natürlich gibt es inzwischen auch mehrere Trainer, Grafiker und Übersetzer. Obwohl sich der französische Freelancerbestand noch im Aufbau befindet wurden bereits mehrere Freelancer von Kunden angefragt.
Freelancer, die auch für französische Nachfrager zur Verfügung stehen, können sich während der momentanen Startphase noch kostenlos unter www.Freelance-Market.fr/inscription registrieren.
Neben Deutschland als Hauptmarkt gibt es Freelance-Market Franchisenehmer zur Zeit in Australien, Frankreich, Tschechien, Neuseeland und Österreich. Mehr zu unseren Franchise-Möglichkeiten finden Sie unter www.Freelance-Market.com.
Impressumspflicht für Facebook-Fanseiten
Wie der Stuttgarter Rechtsanwalt Florian Wörtz berichtet wurde in einem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 19.08.2011 die Impressumspflicht für Fanseiten auf Facebook bejaht.
Hintergrund: § 5 TMG setzt die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für die Impressumspflicht. Nach dieser Norm gilt für geschäftsmäßig angebotene Telemedien eine Anbieterkennung. Es verwundert daher nicht, dass diese Pflicht nicht nur bei klassischen Webseiten, sondern auch für andere Formen von Telemedien wie Unternehmensprofilen in Sozialen Netzwerken bejaht wird.
Das Landgericht Aschaffenburg musste sich nun als erstes deutsches Gericht mit einer Abmahnung im Zusammenhang mit einer Fanseite auf Facebook auseinandersetzen. Es bejahte dabei die Impressumspflicht grundsätzlich und stellte klar, dass die Anbieterkennung selbst nicht zwingend auf der Fanseite dargestellt werden muss, sondern ein klar sichtbarer und als solcher bezeichneter Link zu einer Anbieterkennung auf die eigene Webseite ausreichend sei.
Folge: Unternehmer und Unternehmen mit geschäftlichen Aktivitäten in den Social Media sollten dem Thema Impressum in ihren jeweiligen Social Media Plattformen dieselbe Bedeutung beimessen wie auf ihren Webseiten und dies entsprechend umsetzen, um Abmahnungen vorzubeugen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich deutsche Gerichte noch häufiger mit diesem Problemkreis auseinanderzusetzen haben und die Anforderungen an die Impressumspflicht in Social Media Plattformen weiter konkretisiert wird.
Artikel unserer Freiberufler
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel im Freelance-Market-Newsletter kurz vorstellen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen unseren Anbieter Nr. 1017 (Kategorie "Berater-Allgemein"). Der erfahrene Gründungsberater aus Stuttgart ist mit 70 Euro/Stunde gelistet.
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Gerade zum Zeitpunkt der beabsichtigten oder gerade abgeschlossenen Existenzgründung entstehen die meisten Fragen. Dank der tatkräftigen Mithilfe staatlicher Förderinstrumente kann sich jeder deutsche Gründer und Jungunternehmer einen professionellen Berater leisten. Er kann vom Bund einen Zuschuss von 50% aus den Kosten von maximal 3000 Euro für eine Gründungsberatung bekommen.
Falls der Gründer aus Baden-Württemberg stammt, erhöht sich die staatliche Förderung durch das Land nochmals deutlich: Für nur 600 Euro bekommt er einen erfahrenen Unternehmensberater für fünf ganze Tage (also für nur 120 Euro pro Tag). Am Ende der Beratung steht ein ausführlicher Beratungsbericht, der sich eingehend mit der Person und dem Vorhaben beschäftigt und mit konkretem und ausführlichem Maßnahmenplan, der als Laufzettel für die erste Zeit verwendet werden kann. Ein lohnendes Investment. Gerne helfe ich Ihnen bei einem erfolgreichen Unternehmensstart."
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Freiberuflerwitz des Monats
Die Personalabteilung hat zu viele Ingenieure eingestellt. Jetzt ist nicht genügend Arbeit für sie da. Fahrer für Gabelstapler dagegen fehlen. Dringend benötigtes Material kommt zu spät an die Maschinen und das behindert immer wieder die Produktion. Der Betriebsrat stellt sich quer, um Entlassungen um jeden Preis zu verhindern. Schließlich einigen sich beide Seiten darauf, einen freiberuflichen Mediator einzuschalten. Nach ausführlichen Gesprächen und genauer Prüfung verkündet er feierlich einen Kompromissvorschlag, der beinhaltet, die Sicherheitsbestimmungen für die Gabelstapler zu verschärfen. Sowohl Betriebsrat wie auch Arbeitgeber sind entsetzt darüber, dass der Mediator wohl das Problem völlig falsch erfasst habe. "Keineswegs!", meint der Mediator, "jetzt ist alles so kompliziert, dass nur noch Ingenieure mit langer Berufserfahrung die Gabelstapler bedienen können!".
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