Freelance-Market-News 01/2023
Liebe Leser,
ein neues, hoffentlich sorgenfreieres Jahr hat begonnen. Passend dazu sieht das am 16.12.2022 beschlossene Jahressteuergesetz mehrere steuerliche und rechtliche Vereinfachungen für Unternehmen ab 2023 vor, die wir Ihnen hier nicht vorenthalten möchten.
Es gibt aber auch Freelancer, die nicht auf steuerliche Vereinfachungen warten möchten. So schreibt der freiberufliche Unternehmensberater Dr. Stephan Meyer in seinem kontroversen Gastartikel, wie er durch seinen Umzug nach Zypern sein fiskalisches Schicksal selbst in die Hand genommen hat.
Passend dazu geht es in der Frage des Monats darum, wie man als Freiberufler bei Freelance-Market am besten seinen Stundensatz kalkuliert und im Freelancerartikel erklärt uns ein Finanzexperte, wie man ein vollwertiges Controlling aufbaut.
In diesem Sinne geht es dann in unserem Freiberuflerwitz am Schluss noch um einen Steuerexperten, der auf der Firmenfeier finanzielle Zauberkunststücke vorführen soll.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Die wichtigsten Steueränderungen für Unternehmen ab 2023
Der Bundestag hat am 16. Dezember das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit kommen 2023 einige Steueränderungen auf Steuerzahler zu, die wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst haben. So werden Steuertarife “verbessert”, die degressive Abschreibung fällt weg und es gibt neue Anrechnungsregeln für das Arbeitszimmer zuhause.
Verbesserte Homeoffice-Pauschale: Im Jahressteuergesetz wurde beschlossen, dass es die Homeoffice-Pauschale auch 2023 geben wird. Damit dürfen Werbungskosten von bis zu sechs Euro pro Tag abgezogen werden. Da maximal 210 Arbeitstage im Homeoffice steuerlich anerkannt werden, also bis zu 1260 Euro pro Jahr. Diese sogenannte “Homeoffice-Pauschale” gibt es übrigens auch, wenn ein Arbeitnehmer bzw. Unternehmer am gleichen Tag teilweise im Homeoffice und teilweise bei Kunden oder im Betrieb arbeitet.
Kein Kostennachweis mehr für das häusliche Arbeitszimmer erforderlich: Ist das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt aller Tätigkeiten, dürfen 2023 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe von 1260 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden, falls kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist. Waren bislang die 1260 Euro ein Höchstbetrag, ist es jetzt ein Pauschbetrag, da keine Arbeitszimmerkosten mehr nachgewiesen werden müssen.
Angepasste Verpflegungspauschalen bei Auslandsreisen: Das Bundesfinanzministerium hat am 23.11.2022 die neuen Pauschbeträge zu Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen ab 2023 veröffentlicht. Diese können im Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Pauschbeträgen für Verpflegung und Übernachtungen im Ausland eingesehen werden.
Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro: Wegen der hohen Inflation erlaubt der Gesetzgeber seit 26. Oktober 2022, dass die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern (oder sich selbst) eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von maximal 3000 Euro auszahlen dürfen. Der Arbeitgeber hat bis zum 31.12.2024 Zeit, diese steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zu überweisen.
Wegfall der degressiven Abschreibung: Die Steueränderungen 2023 bringen leider nicht nur Erleichterungen. Wer 2023 Investitionen tätigt, kann diese nur noch per linearer Abschreibung absetzen. Die degressive Abschreibung, die in den ersten Jahren höhere Steuervorteile brachte, ist für Käufe ab 1. Januar 2023 nicht mehr möglich.
Verlängerte Steuererklärungsfristen: Wer seine Steuererklärung für 2023 selbst ausfüllt und zur Abgabe verpflichtet ist, muss diese jetzt erst einen Monat verschoben, also bis spätestens 2. September 2024 ans Finanzamt übermitteln. Hilft ein Steuerberater (oder ein Lohnsteuerhilfeverein) beim Ausfüllen, ist die Steuererklärung 2023 bis spätestens 2. Juni 2025 einzureichen. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist, hat mit der Abgabe Zeit bis 31. Dezember 2027. Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 sollen dann wieder die normalen Abgabefristen gelten.
Erleichterung bei Rechnungsabgrenzungsposten bis 800 Euro: Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn mittels Bilanzierung, mussten Zahlungen, die für zwei Wirtschaftsjahre geleistet wurden, auf die einzelnen Jahresbilanzen aufgeteilt werden. Im neuen Jahressteuergesetz wurde nun klargestellt, dass für Zahlungen bis 800 Euro ein Wahlrecht besteht. Bei einer Rechnung von bspw. 700 Euro für eine Dienstleistung, die vom September 2023 bis März 2024 erbracht wurde, kann diese jetzt mit 700 Euro in der Bilanz von 2023 erscheinen.
Erhöhte steuerfreie Beiträge bei der betrieblichen Altersversorgung: Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung liegt jetzt bei acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West. Für 2023 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag somit 7008 Euro. Anzumerken ist, dass der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag allerdings nur bei vier Prozent liegt, also bei 3504 Euro.
Inflationsangepasste Steuertarife: Die Steuerbelastung sinkt 2023, da sowohl der Grundfreibetrag erhöht als auch gleichzeitig die Steuerprogression abgemildert wurde. Der Grundfreibetrag beträgt ab 2023 10908 Euro für Ledige (21816 bei Zusammenveranlagung). Hinzu kommt noch die Abmilderung der sogenannten “kalten Progression”: Die Steuerprogression wurde 2023 so angepasst, dass die inflationsbedingte Zunahme des Steuersatzes weitgehend kompensiert wird. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird jetzt ab einem zu versteuernden Einkommen ab 63 515 Euro erhoben, die Reichensteuer (Steuersatz von 45 Prozent) ab 277 826 Euro. Bei zusammenveranlagten Steuerzahlern gilt das Doppelte der genannten Beträge.
Volle Anrechnung von Altersvorsorgeaufwendungen: Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, im Rahmen eines Rürup-Vertrags (Basis-Rente), eines berufsständischen Versorgungswerks oder der Landwirtschaftlichen Alterskasse dürfen erstmals ab 2023 zu hundert Prozent als Sonderausgaben abgezogen werden.
Erhöhung Kindergeld: Das Kindergeld für die ersten drei Kinder wird auf 250 Euro monatlich angehoben. Zusätzlich erhöht sich der steuerlich absetzbare Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 8952 Euro.
Gastartikel von Unternehmensberater Dr. Stephan Meyer: Wie ich das Problem mit der Scheinselbstständigkeit gelöst habe
Ich habe das Thema „Scheinselbstständigkeit“ ein für alle Mal für mich gelöst. Jetzt kann ich meine Kunden davor schützen, als Auftraggeber in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu geraten. Meine Lösung mag nicht für jeden passend sein, aber für manch einen ist sie vielleicht genau die richtige:
Im Jahr 2021 habe ich meinen Steuerwohnsitz in Deutschland aufgelöst, habe eine Zypern-Limited gegründet und bediene jetzt meine Kunden in D-A-CH remote von Zypern aus. Ich bin juristisch gesehen kein Freiberufler mehr, sondern Angestellter meiner eigenen Firma.
Wir reden hier vom südlichen Teil Zyperns, der griechisch geprägt ist und zur EU gehört. Ich lebe in einem Orangenhain in einer Gegend, die man sich so ähnlich vorstellen kann wie die Toskana. Das Meer ist wenige Autominuten entfernt. Ich habe 100 Orangenbäume in meinem Garten und einen Pool. Die Internetqualität ist hervorragend; Strom, Wasser usw. funktioniert selbstredend auch. Es scheint fast jeden Tag die Sonne.
2021 noch lebte ich in Deutschland unter grauem Himmel. Ich war 20 Jahre lang Freiberufler und habe die deutsche Staatsbürokratie mit all ihren Schikanen erlebt. Steuervorauszahlungen, irrtümliche Mehrfachabbuchungen durch die Finanzbehörde, penible Betriebsprüfungen und arrogante, selbstherrliche Staatsbeamte. Dazu eine Gesamtsteuerbelastung, die sich für viele Steuerzahler auf 70% und mehr aufaddiert. Bereits im Jahr 2020 stellte die Wirtschaftszeitung Welt fest, dass man als Berufstätiger in Deutschland die weltweit höchsten Steuern zahlt.
Das Gesetz zur „Scheinselbstständigkeit“ stellt für viele Freiberufler de facto ein Berufsverbot dar, da potentielle Auftraggeber verunsichert sind und ihre Aufträge nicht mehr wie bisher an Freiberufler vergeben. Mit meinem Anliegen an die Politik, dieses de facto Berufsverbot für Freiberufler abzuschaffen, habe ich mich bis zum Bundesminister Heil vorgearbeitet. Mitgenommen habe ich den Eindruck, dass die Bundesregierung nicht an selbstbewussten Selbstständigen interessiert ist.
Einerseits ist für viele Kleinunternehmer und Soloselbstständige die Entscheidung zum Auswandern schnell getroffen, deutlich schwieriger ist die Frage, wohin es denn gehen soll. Eine universell passende Antwort kann es nicht geben, denn jeder wird abhängig von der eigenen beruflichen Situation und von persönlichen Vorlieben ein anderes Land als das optimale Zielland identifizieren. Es gibt eine Handvoll Nationen, die in der Hitliste der beliebtesten Auswanderungsländer stehen. Die Regierungen dieser Länder haben begriffen, dass sie Leistungsträgern attraktive Rahmenbedingungen anbieten müssen, damit diese sich dort niederlassen. Eines dieser beliebten Zielländer ist Zypern. Hier beträgt die Körperschaftsteuer 12,5%, es gibt keine Gewerbesteuer und viele Strände und Natur.
Jeder sollte selbst wissen, wie er mit dem Thema „Scheinselbstständigkeit“ umgeht. Auswandern ist die Lösung, die ich für mich gewählt habe. Sie ist 100% legal und geht mit einer spürbaren Erhöhung des Lebensstandards einher. In den Jahren 2020 und 2021 zusammen sind konservativ geschätzt etwa 10 000 Deutsche nach Zypern ausgewandert. Wer Anschluss sucht, findet hier einen deutschen IT-Stammtisch und mehr Unternehmerstammtische, als man besuchen kann. Doch egal, wofür man sich entscheidet, Hauptsache ist, man kommt ins Handeln.
Dr. Stephan Meyer
Anmerkung: Die von Gastautoren veröffentlichten Texte geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Frage des Monats: Warum können Freelancer bei Freelance-Market günstiger kalkulieren
Der direkte Stundensatzvergleich motiviert Freelancer, sich besonders günstig anzubieten. Trotzdem verdienen Freiberufler mit Freelance-Market besser, da sich die Auslastung verbessert und bei der Akquise Zeit und Geld gespart werden.
Das folgende Beispiel (Grafiker mit 60% Auslastung) zeigt, wie sich die Vermittelbarkeit und die Nettoeinnahmen pro Stunde, verbessern können:
Artikel unserer Freiberufler: Aufbau eines vollwertigen Controllings
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel in den Freelance-Market-News kurz vorstellen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen den Freelancer Nr. 1956 aus der Kategorie “Finanzexperte”. Der Industriekaufmann aus Pfronten im Allgäu ist auch geprüfter Bilanzbuchhalter.
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Ich sorge für nachhaltige Rentabilitätssteigerung in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Im Verlauf meiner mehr als zwanzigjährigen selbstständigen Tätigkeit als Bilanzbuchhalter habe ich mich in Verbindung mit der Anfertigung von Buchhaltungen auf die Kostenüberwachung, Kostensenkung und damit Rentabilitätssteigerung von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert.
Durch den Aufbau eines vollwertigen Controllings und die Integration in die Bearbeitungs-Systematik der Buchführung (strategische Buchführung) kann ich Ihnen die sonst üblichen Zusatzkosten für eigenständige Controlling-Systeme sparen, da die erforderlichen Controllingdaten unmittelbar über die Buchführung bereitgestellt werden. Die laufenden Kosten für eine solche 'strategische Buchführung' erfordern somit nur einen geringen Mehraufwand gegenüber der herkömmlichen Buchführung.
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Freelancerwitz des Monats: Warum Steuerberater keine Gewinne mögen
Auf der Weihnachtsfeier einer erfolgreichen Firma müssen alle Abteilungen einen lustigen Sketch über ihren jeweiligen Bereich machen. Da die Firma schon seit längerem zwei Freiberufler beschäftigt, sollen die beiden, ein Marketingstratege und ein Steuerexperte, etwas zusammen präsentieren.
Die beiden entschließen sich, gemeinsam einen Zaubertrick vorzuführen. Auf der Bühne nimmt der Marktingstratege einen großen Zylinderhut, erzählt etwas von neuen Produkten und den dadurch generierten zusätzlichen Umsätzen, die er für die Firma im kommenden Jahr schaffen will. Dann nimmt er den Zylinder und zieht daraus ein großes, dickes Kaninchen. Die Mitarbeiter und die Geschäftsleitung sind von dem Zaubertrick begeistert.
Dann nimmt der freiberufliche Steuerexperte das Kaninchen in den Arm und spricht von Steuern und Abgaben, die das Unternehmen viel Geld kosten, insbesondere wenn die Gewinne durch neue Produkte weiter zunehmen. Dann redet er von kreativen Möglichkeiten der modernen Buchhaltung, um die Abgaben zu senken, nimmt das Kaninchen und lässt es auf wundersame Art im Zylinder verschwinden...
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