Freelance-Market-News 03/2020
Liebe Leser,
vor ein paar Tagen knallten bei uns die Sektkorken, als unser Businessmodell in der Wirtschaftswoche ausführlich vorgestellt wurde. Danach haben wir drei spannende Podcast-Empfehlungen für Freelancer und Unternehmer und wir zeigen Ihnen wann und wie freiberufliche Leistungen eines Freiberuflers zum verminderten Steuersatz von 7% weiterverrechnet werden können.
Passend dazu gibt Ihnen ein freiberuflicher Bilanzbuchhalter Tipps zum Aufbau eines vollwertigen Controllings und in unserem Freelancerwitz am Schluss geht es um einen Projektleiter der trotz Zeitdrucks seinen Humor behält.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Wirtschaftswoche berichtet über Freelance-Market
Am 26. Februar 2020 wurde in der Wirtschaftswoche unter dem Motto 'Online Jobbörse für Selbstständige' über Freelance-Market unter anderem folgendes geschrieben:
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Bei „Freelance-Market.de“ sind professionelle Projektvermittler erst mal außen vor. Die 2004 entwickelte Plattform wirbt mit dem Slogan „Deutschlands transparentester Marktplatz für alle Freiberufler“. Auf der Startseite wird ein Überblick der Honorare gegeben. Auch hier beginnt bei Übersetzungen die Spanne bei fünf Euro, allerdings pro Stunde. Bürodienstleister verlangen zwischen 11 und 80 Euro, IT-Spezialisten 25 bis 185 Euro. Für Käufer ist der Dienst kostenlos. Freelancer zahlen für die Einstellung ihres Profils eine „Schutzgebühr“ in Höhe von zwei Stundensätzen plus Mehrwertsteuer. Derselbe Satz wird fällig, wenn sich der Dienstleister bei einem potenziellen Auftraggeber „vorstellt“.
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Die Wirtschaftswoche ist mit einer Reichweite von 870 000 Lesern das führende Wochenmagazin für Wirtschaft in Deutschland.
Frage des Monats: Verlieren Freelancer Geld wenn sie keine Vorstellungen erhalten?
Bei Freelance-Market erhalten Freelancer durchschnittlich bis zu 6 Vorstellungen pro Jahr, wobei die Häufigkeit individuell vom jeweiligen Freelancer-Profil abhängt. In den Profilen der einzelnen Freelancer können Sie direkt sehen, wie häufig diese vorgestellt wurden.
Selbst wenn Freelancer nie einem Nachfrager vorgestellt werden, gehen diese durch ihre Eintragung bei Freelance-Market kein finanzielles Risiko ein, da wir keine Monatsgebühren berechnen, sondern bei uns lediglich Gebühren pro Vorstellung anfallen.
Auch die einmalige Eintragungsgebühr sollte keine Fehlinvestition für unsere Freelancer darstellen: Falls sie innerhalb von 12 Monaten keine Vorstellung über uns erhalten, erstatten wir die Eintragungsgebühr gerne zurück.
Aktuelle Podcast-Tipps für Freelancer und Unternehmer
Ein Podcast ist eine Serie von abonnierbaren Audio-Dateien. Der Begriff POD-CAST setzt sich aus 'Phono on Demand' und Broadcast (Rundfunk) zusammen. Podcasts werden vor allem über Smartphones oder Laptops gehört.
Auch für den Bereich Freelancing stehen Podcasts zur Verfügung. Hier unsere Tipps des Monats:
Unemployable Podcast von Brian Clark: 'Unemployable' ist perfekt für jeden, der gerne von Menschen lernt, die es geschafft haben, sich einen Expertenstatus als Freelancer aufzubauen und sich so erfolgreich vom typischen 9-5-Arbeitsmodell befreit haben. Interviews mit Agenturgründern und Freelancern motivieren die Hörer, ebenfalls diesen Weg einzuschlagen. Besonders geeignet für Menschen, die sich in “normalen” Jobs nie wohlgefühlt haben.
Facebook-Marketing leicht gemacht: Katrin Hill gibt wertvolle Tipps, wie Unternehmen und Freelancer am besten ihre organische Reichweite bei Facebook erhöhen, mehr Fans gewinnen und ihre Interaktionsrate steigern können. Die Marketing-Expertin verrät dabei auch ihre besten Tricks, wie man die gewonnenen Fans in Kunden verwandeln kann – ein Muss für alle Freelancer, die Facebook als Tool zur Kundengewinnung nutzen möchten.
Madame Moneypenny Podcast: In diesem Podcast dreht sich alles um das Thema Geld. Neben Tipps zum Vermögensaufbau gibt Natascha Wegelin auch zahlreiche Ratschläge zu den Themen Preisgestaltung, Money-Mindset und Selbstständigkeit, ihre Hauptzielgruppe sind dabei Frauen. Wir finden, dass dieser Podcast gerade für freiberufliche Frauen das Potential hat, ihr Business positiv zu verändern – unbedingt reinhören!
Tipp: Weiterverrechnung des verminderten Mehrwertsteuersatzes eines Freelancers
Unser Leser, Herr Mester, hat uns folgende Frage gestellt: Ein freiberuflicher Journalist erbringt journalistische Arbeiten für einen Internetblog. Diese Leistungen bestehen überwiegend aus urheberrechtlich relevanten Inhalten wie die Kommentierung von Ereignissen und die kritische Würdigung von Sachverhalten. Der Journalist stellt dem Blogbetreiber diese Leistungen mit 7% Umsatzsteuer in Rechnung, der damit auch die Verwertungsrechte erwirbt. Der Blogbetreiber (eine GmbH) wiederum stellt einem Dritten, der Interesse an der Verbreitung der Inhalte hat, sowohl den technischen Betrieb des Blogs als auch die Zurverfügungstellung der journalistischen Inhalte in Rechnung. Um beides zu trennen, stellt die GmbH dem Dritten dafür zwei Rechnungen: Eine für den technischen Betrieb mit 19% Umsatzsteuer und eine für die journalistischen Inhalte (inkl. Urheber-Rechteübertragung) mit 7% Umsatzsteuer. Ist das so möglich?
Hier unsere Antwort: Sofern die Leistungen (technischer Betrieb und journalistische Leistung) einwandfrei zu trennen sind, ist unseres Erachtens nach eine gesonderte Behandlung und Rechnungsstellung mit 7% und 19% Umsatzsteuer möglich. Sollten die Leistungen nicht zu trennen sein, müsste allerdings eine detaillierte Sachverhaltsprüfung vorgenommen werden.
Falls der Kunde selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist oder im Nicht-EU-Ausland sitzt, dürfte es dem Kunden allerdings ziemlich egal sein welcher Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Anders ist es, wenn der Kunde selbst nicht umsatzsteuerpflichtig ist, also beispielsweise bei Kleinunternehmen oder es sich für den Kunden nicht um geschäftsbezogene Aufwendungen handelt, bspw. bei Privatpersonen.
Artikel unserer Freiberufler: Aufbau eines vollwertigen Controllings
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel in den Freelance-Market-News kurz vorstellen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen den Freelancer Nr. 1956 aus der Kategorie 'Finanzexperte'. Der Industriekaufmann aus Pfronten im Allgäu ist auch geprüfter Bilanzbuchhalter.
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Ich sorge für nachhaltige Rentabilitäts-Steigerung in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Im Verlauf meiner mehr als zwanzigjährigen selbstständigen Tätigkeit als Bilanzbuchhalter habe ich mich in Verbindung mit der Anfertigung von Buchhaltungen auf die Kostenüberwachung, Kostensenkung und damit Rentabilitätssteigerung von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert.
Durch den Aufbau eines vollwertigen Controllings und die Integration in die Bearbeitungs-Systematik der Buchführung (strategische Buchführung) kann ich Ihnen die sonst üblichen Zusatzkosten für eigenständige Controlling-Systeme sparen, da die erforderlichen Controllingdaten unmittelbar über die Buchführung bereitgestellt werden. Die laufenden Kosten für eine solche 'strategische Buchführung' erfordern somit nur einen geringen Mehraufwand gegenüber der herkömmlichen Buchführung.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Projektleiter unter Zeitdruck
Der Projektleiter zum Team: 'Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht!'
'Die Gute zuerst: Ihr braucht morgen nicht zu arbeiten! Und jetzt die schlechte – Wir müssen heute Nacht noch fertig werden...'
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