Freelance-Market-News 04/2017
Liebe Leser,
es ist kein Aprilscherz: Zum 1. April traten wesentliche Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft, die längerfristige Beauftragungsverhältnisse jetzt zur Scheinselbstständigkeit deklarieren. Besonders die Arbeitnehmerüberlassung ist davon betroffen. In diesen News sagen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, um gesetzeskonform zu bleiben.
Auch in unseren weiteren Artikeln geht es um Selbstständigkeit. So wurden soeben die aktuellen Zahlen des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht, wonach die Zahl der Selbstständigen in der Kreativindustrie jetzt eine Viertelmillion erreicht. Dann geht es im Gastartikel von Johannes Maib um die Auswirkungen der verschiedenen Beschäftigungsformen auf die Einkommensverteilung in Deutschland.
Passend zu derartig komplexen Themen zeigt Ihnen ein Grafik-Freelancer, wie Bilder komplizierte Informationen einfach erklären und unser Freelancerwitz am Schluss vergleicht die Arbeitsmoral von Angestellten und Freiberuflern.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung zum 1. April 2017
Die bereits im Oktober 2016 im Parlament beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) traten am 1. April 2017 in Kraft. Das Hauptziel dieser Gesetzesänderungen war es, Scheinselbstständigkeit und Scheindienstverträge in den Griff zu bekommen.
Die wesentliche Änderung ist der Wegfall der Arbeitnehmerüberlassung auf Vorrat. Durch diese Änderungen entstehen große Risiken für die Auftraggeber - bei Verstößen ist mit hohen Bußgeldern zu rechnen. Da dadurch Rechtsunsicherheiten bezüglich Scheinselbstständigkeit bei Werkverträgen mit Freiberuflern entstehen, sollten Sie auf die folgenden vier Aspekte besonders achten:
1. Nimmt der Auftraggeber Einfluss auf den Ort, die Zeit sowie Art und Weise der Werkerstellung liegt Scheinselbstständigkeit vor. Allerdings führt nicht jedes Weisungsrecht des Auftraggebers zur Scheinselbstständigkeit. Auch bei Werkverträgen besteht ein Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf die Ausführung des Werkes, jedoch nicht auf den Arbeitsvorgang selbst.
2. Sind Dienstleister ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber tätig, liegt grundsätzlich eine Scheinselbstständigkeit vor. Hierbei ist es irrelevant, ob der Dienstleister seinem Auftraggeber weisungsrechtlich unterstellt ist oder nicht. Auch eine vollständige Remote-Tätigkeit und freie Arbeitszeiteinteilung schützt nicht vor der Klassifizierung als Scheinselbstständigkeit.
3. Je stärker die ausgeführte Tätigkeit zum Kerngeschäft des Auftraggebers gehört, umso wahrscheinlicher ist das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit.
4. Die Erbringung der Arbeitsleistung mit eigenen Betriebsmitteln sowie eine persönliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber sind allerdings Indizien für eine selbstständige Tätigkeit.
Des Weiteren gilt jetzt eine arbeitnehmerbezogene Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und nach spätestens neun Monaten sind Leiharbeitnehmern die gleichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbaren Stammarbeitskräften zu gewähren (Equal-Pay-Regelung).
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen, insbesondere, wenn die Alternative 'Zeitarbeit' wegen des Equal-Pay keine gute Alternative darstellt. Wegen der Equal-Pay-Regelung ist der Arbeitgeber gegenüber den Zeit- Arbeitnehmern und den Normal-Arbeitnehmern zur Auskunft verpflichtet. Ausnahmen stellen hierbei nur branchenspezifische Tarifverträge dar, bei denen das Gehalt abweichen kann und der Auftraggeber von der Auskunftspflicht entbunden ist. Ein dauerhafter Zeitarbeiter kann darüber hinaus auch nicht mehr verdienen als andere Arbeitnehmer des Auftraggebers, weil in diesem Fall der Auftraggeber nach einer Beschäftigungsdauer von neun Monaten dazu verpflichtet wäre, das Gehalt seiner Arbeitnehmer auf das Niveau des Externen anzuheben.
Zahl der Selbstständigen in der Kreativindustrie erreicht Viertelmillion
Der jetzt erst veröffentlichte Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie untersucht auf 200 Seiten detailliert den Stand und die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland.
Im Jahr 2015 verzeichnet die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland rund 250.600 Unternehmen. Dies ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,5 Prozent. Seit dem Jahr 2009 hat die Zahl der Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft kontinuierlich zugenommen. Diese Unternehmen erwirtschafteten im Jahr 2015 einen Umsatz von schätzungsweise gut 150 Milliarden Euro.
Dieser Umsatzzuwachs fällt mit 2,4 Prozent erneut positiv aus. Die Kultur- und Kreativwirtschaft trägt 2015 schätzungsweise mit 65,5 Milliarden Euro und somit rund 2,2 Prozent zur gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland bei.
Auch die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist erneut deutlich angestiegen, nämlich um 3,2 Prozent auf aktuell 834.300. Rechnet man die rund 250.600 Selbstständigen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hinzu, ergibt sich eine Kernerwerbsquote in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2015 von rund 1.085.000 Erwerbstätigen. Dies entspricht einem Zuwachs von mehr als 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rund 1,6 Millionen Kultur- und Kreativschaffende sind zudem außerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig und machen hier rund 4,3 Prozent der Beschäftigten aus. Die Zahl der geringfügig Tätigen, also Selbstständige und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von weniger als17.500 Euro, ist hingegen stabil bei rund 211.000 geblieben.
Mit einer durchschnittlichen jährlichen Umsatzwachstumsrate in Höhe von 1,8 Prozent für den Zeitraum 2010 bis 2015 entwickelte sich die Kultur- und Kreativwirtschaft stabil positiv. Allerdings variierte die Umsatzentwicklung sehr stark in den einzelnen Teilmärkten. Nach wie vor liegt die Musikwirtschaft mit einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von aktuell 5,8 Prozent an der Spitze. An zweiter Stelle folgt der Markt für darstellende Künste mit einem Wachstum von durchschnittlich 5,2 Prozent. Ebenfalls starke positive Wachstumswerte erzielen die Software- und Games-Industrie (5,0 Prozent), die Rundfunkwirtschaft (4,8 Prozent) und der Architekturmarkt (4,5 Prozent). Alle weiteren Teilmärkte entwickelten sich weniger günstig als die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft, wobei die Teilmärkte für Presse, Buch und Kunst sogar negative jährliche Wachstumsraten in Höhe von -0,4, -0,8 bzw. -2,2 Prozent verzeichneten.
Im Jahr 2015 ist die Anzahl der Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Vergleich zum Vorjahr stärker gestiegen als in der Gesamtwirtschaft. Während die Kultur- und Kreativwirtschaft 1,5 Prozent mehr Unternehmen zu verzeichnen hatte, waren es gesamtwirtschaftlich gesehen 1,2 Prozent. Damit setzt sich
der Trend der letzten Jahre fort, dass der Unternehmensbestand in der Kultur- und Kreativwirtschaft stärker wächst als in der Gesamtwirtschaft. Überdurchschnittlich hoch waren die Zunahmen in der Software- und Games-Industrie mit 7,4 Prozent. Dieser Teilmarkt verzeichnet schon seit Jahren die höchsten Gründungsaktivitäten im Vergleich aller Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft. Mit deutlichem Abstand folgen dann der Markt für darstellende Künste mit einem langfristigen durchschnittlichen Wachstum der Unternehmensanzahl von 3,8 Prozent und der Architekturmarkt mit 2,8 Prozent. Alle weiteren Teilmärkte bewegen sich unterhalb der branchendurchschnittlichen Entwicklung von 2,6 Prozent. Im Kunstmarkt, Buchmarkt und Pressemarkt ging die Zahl der Unternehmen sogar zurück.
Der 200-seitige Bericht kann hier heruntergeladen werden.
Gastartikel von Unternehmensberater Johannes Maib: In welchem Deutschland wollen wir leben?
Die Konrad-Adenauer-Stiftung lud ein zu einer Diskussionsveranstaltung zur Frage: „In welchem Deutschland wollen wir leben?“ Der stellvertretende Chefreporter des Kölner Stadtanzeigers, eine türkischstämmige Landtagsabgeordnete der CDU, ein Soziologiestudent und ein engagierter Jungunternehmer standen an vier Seiten des ringsherum gesetzten Publikums.
Nach kurzen Statements aus den vier Himmelsrichtungen bestimmte das Publikum selbst die lebhafte Debatte: Deutschland ist von Kapitalinteressen regiert, die Schere zwischen Arm und Reich ist dramatisch gewachsen, uns allen droht Altersarmut, Bildungschancen werden nach Einkommen der Eltern verteilt, Arbeitslosigkeit ist nur verdeckt durch die Niedriglohn-Jobber, Wohnungsnot und teure Mieten lassen die Menschen verarmen…
Eine junge Frau mit deutlichem Übergewicht meldet sich: „Ich bin alleinerziehende Mutter und muss von einem schlechtbezahlten Teilzeitjob leben und wenn ich nicht geerbt hätte, dann müsste ich auch noch im Rechtsrheinischen wohnen.“
Man fragt sich, in welchem Deutschland leben diese Leute eigentlich? Wie konnte es zu diesem Deutschlandbild in der Öffentlichkeit kommen? Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist nun nicht gerade bekannt für ihre Linkslastigkeit. Der Ekel vor Reichtum wird uns im Fernsehen mit den „Geissens“ vorgeführt, während der arme Harz-4-Empfänger Maßstab öffentlicher Meinungsbildung ist.
Wir haben heute fast Vollbeschäftigung und die niedrigste Arbeitslosigkeit in Europa; haben keine Jugendarbeitslosigkeit von 25% wie in Frankreich oder über 40% in Spanien und Italien; wir haben eine Einkommensverteilung, die seit über 15 Jahren stabil im Mittelfeld der OECD Staaten liegt. Wir könnten mit Stolz auf unser Land sehen. Viele tun es aber nicht. Klagen und Lamentieren ist angesagt, sich selbst für benachteiligt erklären und Ausgleich fordern ist akzeptierte Politik.
Zaghaft meldet sich eine Frau am Ende dann doch noch zum Thema: „In welchem Deutschland will ich leben? In keinem anderen als in diesem Deutschland!“ Sie ist eine nach Deutschland eingewanderte Chinesin und sie weiß, wovon sie spricht.
Artikel unserer Freiberufler: Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News darstellen. In dieser Ausgabe stellt sich unsere Grafik-Freelancerin 524 aus Berlin vor, die mit einem Stundensatz von 30 Euro gelistet ist.
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Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte! - Sicherlich machen Sie sich als Unternehmer Gedanken darüber, wie Sie Ihre speziellen Leistungen gut nach außen kommunizieren können. Neben einem verständlichen und gut formulierten Text sind gerade auch Bilder wesentlich. Bilder können sofort von jedem gelesen werden, sind zunächst rein assoziativ und vermitteln einen ersten Eindruck von Ihnen, den Sie in dieser Prägnanz und Dichte mit reinem Text nicht erreichen werden.
Leider bedeckt eine wahre Flut von beliebigen und lieblos ausgewählten Fotos aus Bildarchiven den Markt, die jeden Ansatz zur Individualität im Keim ersticken. Deswegen biete ich Ihnen handgemachte, ideenreiche Illustrationen auf hohem Niveau an, mit denen Sie sich weit vom standardisierten Durchschnitt abheben und die Einzigartigkeit Ihrer Firma klar herausstellen. Die Bildinhalte beziehen sich speziell auf Ihr Unternehmen, sind also maßgeschneidert.
Zusätzlich helfe ich Ihnen, dem gesamten Erscheinungsbild Ihrer Firma einen professionellen, einheitlichen und stimmigen Rahmen zu geben - zu einem fairen Preis. Zuverlässigkeit und Mitdenken von meiner Seite inklusive. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Freelancerwitz des Monats: Arbeitsmoral
Der freiberufliche Projektmanager fragt seinen angestellten Kollegen: „Glauben Sie an ein Leben nach dem Tod?” Dieser antwortet verdutzt mit 'ja'. 'Das erklärt alles! Kurz nachdem Sie gestern zur Beerdigung Ihres Vaters gegangen waren, ist er gekommen und hat nach Ihnen gefragt!”.
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