Freelance-Market-News 05/2012
Liebe Leser,
in diesem Newsletter wollen wir uns mit abstrusen Dingen und Stilblüten beschäftigen - schließlich war der Mai im Mittelalter auch als so genannter "Blütenmonat" bekannt. So präsentieren wir Ihnen die unterschiedlichsten Bezahlmodelle der Übersetzerbranche und berichten von einer teuflisch raffinierten IT, welche die Austeilung von Strafzetteln beschleunigt.
Weiter schildern wir Spezialfälle, in denen Freelancer gewerbesteuerpflichtig werden und ein Freelancer zeigt Ihnen, dass Qualitätsmanagement sogar bei Pflegeeinrichtungen funktioniert. Statt des Freelancerwitzes zum Schluss berichten wir diesmal von einer höchst skurrilen Eintragung einer Freelancerin.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Abrechnung von Übersetzern - Stundensätze vs. Zeilenpreis
Achim Nickel, Englischübersetzer aus Havixbeck/NRW schrieb uns über die Schwierigkeiten bei der Darstellung des Stundensatzes von Übersetzern. So sei es für Übersetzer in Deutschland üblich, nach Worten oder Zeilen abzurechnen. Hingegen wird aber Korrekturlesen in Deutschland meist auf Zeitbasis abgerechnet. Für englische Kunden sei es wieder anders: Hier fakturiert Herr Nickel meist auf der Basis eines Preises pro 1000 Wörter.
Demzufolge sei "bei normal zu übersetzenden Texten eine grundlegende zeitliche Basis - abgesehen von der Deadline - aufgrund des unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades der individuellen Übersetzung nicht so einfach. Insofern sind Verhandlung mit Kunden immer wieder schwierig".
Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten sind daher alle unsere Freelancer in Euro pro Stunde gelistet, da die in der Übersetzungsbranche oft übliche Abrechnung pro Zeile zu sehr von der Übersetzungsaufgabe abhängt. Je nach Schwierigkeitsgrad schafft ein professioneller Übersetzer ca. 10 bis 40 Zeilen pro Stunde. Dabei hat eine "Normzeile" 60 Buchstaben einschließlich Leerzeilen. Bei einer Abrechnung pro Seite wird meist von 60 Zeilen ausgegangen.
Parkuhr funkt Politessen an
Das Ausschau halten nach der Politesse wird für die Autofahrer in Melbourne demnächst der Vergangenheit angehören. Wie "The Age" berichtet, wird die Stadtverwaltung der australischen Metropole neue Parkuhren installieren, die über einen im Asphalt integrierten Sensor erkennen können, ob auf einem Parkplatz mit abgelaufener Parkzeit noch ein Fahrzeug steht. Sobald die zulässige Parkzeit um fünf Minuten überschritten wurde, wird automatisch der nächstgelegene "City-Ranger" angefunkt, damit dieser schnellstmöglich am Fahrzeug sein kann, um einen Strafzettel auszustellen. Da dem Stadtpolizisten auch die genaue Lage des Parkplatzes mitgeteilt wird, sind die Chancen gering, vor dem Strafzettel am Auto zu sein. Die Stadt Melbourne verspricht sich dadurch deutliche erhöhte Strafzetteleinnahmen, die bereits jetzt schon ca. 2 Millionen Euro pro Monat ausmachen. Vielleicht werden Parkuhren bald schon über eingebaute Kameras verfügen, um Strafzettel vollautomatisch erstellen zu können.
Freiberufler können ggf. gewerbesteuerpflichtig werden
Das freiberufliche Arbeiten hat viele Vorteile, beispielsweise die grundsätzliche Gewerbesteuerfreiheit. Allerdings kann ein Freiberufler gewerbesteuerpflichtig werden, wenn er eine GmbH gründet, so der Bundesfinanzhof in München (Az.: IV B 192/03). Dies sei sogar dann der Fall, wenn die GmbH sich ausschließlich aus Freiberuflern zusammensetzt.
Der Fall ist allerdings anders, wenn Freiberufler wie Ingenieure oder Unternehmensberater ohne Partner arbeiten oder in einer anderen Organisationsform (also nicht als GmbH) kooperieren. Dann entfällt die Pflicht zur Gewerbesteuer.
Artikel unserer Freiberufler
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel im Freelance-Market-Newsletter darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unseren Freelancer Nr. 174 (Kategorie "Berater-Allgemein", 35 Euro/h) aus Lübeck vor.
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Ich habe mich auf die "Erfassung von Pflegeleistungen" spezialisiert. So begleite und berate ich ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen und unterstütze deren Aufbau und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement und Risikominimierung.
Pflegeeinrichtungen gehören zu den Unternehmen, die durch ein starkes Tagesgeschäft ausgelastet sind und steigenden Anforderungen unterliegen. Die Gefahren für solche Unternehmen sind absehbar, insbesondere dann, wenn das Qualitätsmanagement lückenhaft ist. So verringert eine fehlerhafte Einstufung der Pflegebedürftigen die Einnahmen und damit den Handlungsspielraum.
Meine professionellen Leistungen zeichnen sich durch eine direkte, zügige und aktive Hilfe auf dem Gebiet der Pflegedokumentation aus. Nach einer Ist-Analyse aller Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Pflegedokumentation stehen, erhalten meine Kunden die erforderlichen Umsetzungshilfen vor Ort. Am Projektende werden die gültigen Auflagen erfüllt und der Handlungsspielraum zurückgewonnen.
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Freiberuflerwitz des Monats
Eine wahre Begebenheit bei Freelance-Market: Eine aus Neuseeland stammende Freelancerin trug sich kürzlich bei uns ein, wollte aber, dass Ihr Geschlecht nicht in Ihrem Profil angezeigt wird, da Arbeitskräfte in Neuseeland das Recht hätten, sich auch geschlechtsneutral zu bewerben. Speziell für diesen Fall haben wir dann in Zusammenarbeit mit unserer IT-Abteilung eine Lösung geschaffen, dass beim Profil keine Kennzeichnung mit ♀ / ♂ erfolgt. Voller Stolz konnten wir der Freiberuflerin mitteilen, dass Ihr Profil jetzt geschlechtsneutral angezeigt wird. Die Freelancerin bedankte sich und lud drei Tage später ihr Porträtfoto hoch.
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