Freelance-Market-News 07/2022
Liebe Leser,
die 300-Euro-Energiepreispauschale sollte auf unbürokratische Art eine schnelle finanzielle Entlastung für alle Steuerzahler bringen. Da das Vorgehen allerdings für Freiberufler und Selbstständige etwas kompliziert ist, zeigen wir Ihnen, wie Sie schnell zu Ihrem Geld kommen.
In unseren weiteren Artikeln geben wir Ihnen einen Einblick, wie der Vorstellungsprozess bei Freelance-Market genau abläuft und wie die seit diesem Monat für Firmen vorgeschriebene Meldung zum Transparenzregister vorzunehmen ist.
Des Weiteren zeigt Ihnen ein Freelancer, wie das Coaching in Veränderungsprozessen abläuft und unser Freelancerwitz des Monats handelt von einem Berater, der die Fähigkeiten des Abteilungsleiters nicht so richtig einschätzen kann.
Ich wünsche Ihnen trotz der herausfordernden internationalen Situation auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
300-Euro-Energiepreispauschale: Was Freelancer und Selbstständige beachten müssen
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt einen FAQ-Katalog für die Energiepreispauschale auf seiner Website veröffentlicht.
Die wichtigsten Details zur Auszahlung an Freelancer und Selbstständige hat der Verband der Gründer und Selbstständigen freundlicherweise zusammengefasst:
• Auszahlung an Selbstständige: Freelancer und Unternehmer verrechnen die Pauschale einmalig mit der kommenden Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal zum 10. September 2022. Voraussetzung ist, dass der Selbstständige in eine der folgenden Umsatzarten fällt:
Selbstständige Arbeit nach § 13 EStG,
Gewerbebetrieb nach § 15 EstG oder
Land- und Forstwirtschaft nach § 18 EstG.
• Auszahlung an Teil-Selbstständige und Arbeitnehmer: Wer neben seiner Selbstständigkeit angestellt ist, bekommt die Pauschale nur vom Arbeitgeber ausbezahlt. Hierzu findet sich bei den regulär Beschäftigten auf der Lohnsteuerbescheinigung für September 2022 die Zahlung mit dem Buchstaben E. Dazu müssen sie am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen und Steuerklassen 1 bis 5 haben oder pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen.
• Auszahlung an selbstständige Rentner: Wer neben seiner Rente oder anderen Versorgungsbezügen selbstständig ist, bekommt die Energiepreispauschale erst per Einkommensteuererklärung 2022 im kommenden Jahr.
• Auszahlung an Selbstständige mit geringem Einkommen: Wird keine Einkommensteuer-Vorauszahlung geleistet, wird die Energiepreispauschale erst im Rahmen der Steuererklärung 2022 berücksichtigt, also erst ab 2023.
• Auszahlung an Selbstständige mit einer Einkommensteuer-Vorauszahlung von weniger als 300 Euro: Diese bekommen dieses Jahr nur einen Teilbetrag. Der Rest wird im Rahmen der Steuererklärung 2022 berücksichtigt.
Die Besteuerung der Energiepreispauschale ist übrigens sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Frage des Monats: Wie genau funktioniert der Vorstellungsprozess bei Freelance-Market?
1) Der Nachfrager wählt kostenlos den passenden Freelancer auf unserer Internetseite aus.
2) Der Nachfrager gibt seine Kontaktangaben und Projektdetails ein.
3) Freelance-Market prüft den Vorstellungswunsch auf formale Richtigkeit und stellt Nachfrager und Freelancer per E-Mail vor. Zusätzlich erfolgt eine Benachrichtigung per SMS.
4) Nachfrager und Freelancer kontaktieren sich gegenseitig und besprechen das weitere Projektvorgehen. Dieser maximal einstündige Erstkontakt dient der Auftragsklärung und sollte vom Freelancer nicht in Rechnung gestellt werden.
5) Bei Einigung beauftragt der Nachfrager den Freelancer direkt. Falls kein gesonderter Vertrag vereinbart wird, gelten die Bedingungen der Freelance-Market-AGB. Gerne können Sie unseren Mustervertrag nutzen.
6) Freelance-Market stellt dem Freelancer eine einmalige Vorstellungsgebühr in Rechnung. Diese beträgt zwei Freelancer-Stundensätze und ist unabhängig von dem späteren Abschluss eines Auftrages zu bezahlen. Im Falle eines unprofessionellen Verhaltens des Nachfragers (kein echter Bedarf, Vermittleranfrage, Massenanfrage, ...) sollte uns der Freelancer innerhalb von 14 Tagen informieren. Die Vorstellungsgebühr entfällt dann und der Nachfrager wird ggf. von der weiteren Nutzung von Freelance-Market ausgeschlossen.
7) Nachfrager und Freelancer können sich bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder kontaktieren und Folgeaufträge starten. Da Freelance-Market nur eine einmalige Vorstellungsgebühr berechnet, entstehen dem Freelancer bei Folgeaufträgen keine weiteren Gebühren.
Frist für Meldungen zum Transparenzregister zum 30. Juni 2022 abgelaufen
Mit Ablauf des Monats Juni endete die Übergangsfrist für GmbHs, aber auch für Genossenschaften, europäische Genossenschaften und Partnerschaften.
Spätestens am 30. Juni 2022 mussten alle GmbHs (sowie Genossenschaften, europäische Genossenschaften und Partnerschaften) ihre wirtschaftlich Berechtigten gemeldet haben. Die am 01.08.2021 mit dem Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes („TraFinG“) geltende Übergangsfrist für die sogenannte Melde-Fiktion endete dann.
Experten rechnen inzwischen mit einer Verschärfung der Bußgelder nach dem 30. Juni 2022.
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz soll die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter bekämpfen. Neben mehr Transparenz über Rechtseinheiten und ihre wirtschaftlich Berechtigten soll damit auch eine europäische Vernetzung aller entsprechenden Register geschaffen werden.
Das TraFinG beseitigt insbesondere die bisher geltenden “Mitteilungsfiktionen” für börsennotierte Unternehmen sowie alle Rechtseinheiten, bei denen die Angaben zu den (fiktiv) wirtschaftlich Berechtigten aus dem Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister oder Unternehmensregister abrufbar sind. Das bedeutet konkret, dass jetzt auch alle diese Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten gesondert an das Transparenzregister melden müssen, und zwar auch dann, wenn die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Handelsregister oder sonstigen Registern ersichtlich sind.
Zudem müssen ausländische Erwerber deutscher Immobilien in vielen Fällen Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten dem deutschen Transparenzregister melden.
Sonderregelungen gelten lediglich für eingetragene Vereine. Keine Neuerungen ergeben sich für Stiftungen, da es für sie bislang keine Meldefiktionswirkung gibt.
Ab 1. Januar 2024 werden allerdings auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit Inkrafttreten des “MoPeG” ebenfalls der Meldepflicht im Transparenzregister unterliegen, sofern sie im Gesellschaftsregister eingetragen sind.
Artikel unserer Freiberufler: Coaching in Veränderungsprozessen
Freelancer können sich mit einem kurzen Artikel in diesen Freelance-Market-News vorstellen. Dieses Mal präsentieren wir Ihnen unsere Dienstleisterin Nr. 96 aus Hessen (Kategorie Coaching, 90 Euro/h).
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Seit vielen Jahren biete ich die professionelle Förderung und Begleitung von persönlichen Veränderungsprozessen an. Mein Schwerpunkt liegt in der Neuentdeckung, Weiterentwicklung und Selbstpräsentation des individuellen Potenzials in Verbindung mit einer Optimierung des individuellen Selbstmanagements. Sie lernen, Emotionen besser zu steuern, Konflikte zu reduzieren und neue Zielstrategien umzusetzen für den Erfolg im beruflichen und persönlichen Kontext.
Meine Arbeitsweise ist wertschätzend, transparent und systemisch-lösungsorientiert. Das Coaching und Training setzt, nach einer ausführlichen Ist-Analyse, genau an den Themen an, die Sie verändern wollen. Im Vordergrund stehen die Nutzung eigener Stärken, das Finden neuer Sichtweisen sowie das Bewusstwerden Ihrer individuellen Verhaltensweisen, Muster und Einstellungen. Sie finden in diesem Prozess in Schritten genau 'Ihre' Lösung. Der Erfolg basiert auch darauf, dass Ihr gesamtes Umfeld, die Verflechtung von Kommunikationen, Handlungen und Beziehungen in den Prozess der Zielerreichung integriert wird. Sie erreichen dadurch einen maximalen Erfolg bei der Umsetzung Ihres Ziels.
Ich begleite diesen kreativen Prozess neutral und garantiere Ihnen absolute Vertraulichkeit. Meine Arbeitsweise ist unabhängig von Ideologien oder Religionen.
Schwerpunkte meiner Dienstleistung sind Out- und New-Placement-Konzepte, Karriereplanung, Bewerbungstraining, Assessment-Center-Training, Existenzgründer-Coaching, Potenzialanalysen, Soft-Skills-Analyse, Mentaltraining 'Emotionale Kompetenz' und Training in Selbstsicherheit und Selbstmotivation.
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Trotz Krieg keine Pleitewelle: Firmen und Freelancer zeigen sich robust
Trotz des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft verbleibt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen zunächst auf einem niedrigen Niveau. Laut der Wirtschaftsauskunftei Creditreform wurden im 1. Halbjahr 2022 insgesamt 7 300 Unternehmensinsolvenzen registriert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (1. Halbjahr 2021: 7 510 Unternehmensinsolvenzen) sind die Fallzahlen wieder leicht zurückgegangen.
„Trotz über zwei Jahren Corona und der zuletzt massiven Kostenexplosion gibt es keinen Anstieg bei den Insolvenzen“, berichtet Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform Wirtschaftsforschung. „In Teilen der deutschen Unternehmenslandschaft sehen wir jedoch Auswirkungen der Verwerfungen“, so Hantzsch weiter. Insbesondere bei Großunternehmen gebe es einen Anstieg der Insolvenzmeldungen. Prominente Beispiele im bisherigen Jahresverlauf seien die MV-Werften sowie die Modekette Orsay.
Die Studie der Creditreform Wirtschaftsforschung belegt allerdings auch eine hohe Zahl an Insolvenzen von (ehemals) Selbstständigen und Freelancern, die meist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren durchlaufen und dabei nicht als Unternehmensinsolvenzen gezählt werden. „Für viele Kleinstunternehmer und Freiberufler waren die Rahmenbedingungen in der Corona-Zeit denkbar schlecht“, erläutert Hantzsch. Zum Teil seien Geschäftsmodelle weggebrochen. Die staatlichen Finanzhilfen hätten hier nur wenig Entlastung gebracht und seien kein nachhaltiger Ersatz für erwirtschaftete Umsätze gewesen. Entsprechend ist gerade im Segment der kleinen Selbstständigen die Zahl der Insolvenzanträge weiter hoch. In den ersten sechs Monaten sind allein rund 10 700 Fälle gezählt worden. Schon im Vorjahr habe man einen ansteigenden Trend beobachten können. Die zu den „sonstigen Insolvenzen“ zählenden Insolvenzen von ehemals Selbstständigen mit einem vereinfachten Verfahren waren im Vorjahr (2021) nach den Erleichterungen im Insolvenzrecht ähnlich wie die Verbraucherinsolvenzen nach oben geschnellt. Auch hier hat es offensichtlich Nachholeffekte gegeben.
Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen verzeichnet die aktuelle Studie von Creditreform für das 1. Halbjahr 2022 allerdings im Verarbeitenden Gewerbe (plus 14,9 Prozent) und Baugewerbe (plus 19,4 Prozent). Weiter erhöht hat sich das Insolvenzaufkommen auch bei der Rechtsform Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt). Deren Insolvenzanteil betrug im 1. Halbjahr 11,5 Prozent (Vorjahreszeitraum: 10,8 Prozent). Das Gros des Insolvenzgeschehens machen aber weiterhin vor allem Einzelunternehmen und Unternehmen der Rechtsform GmbH aus.
Von der Insolvenz des Arbeitgebers betroffen waren im 1. Halbjahr 2022 insgesamt rund 68.000 Beschäftigte. Die Schäden für die Gläubiger von insolventen Unternehmen belaufen sich auf geschätzt 19,0 Mrd. Euro. Pro Insolvenzfall betragen die ausfallbedrohten Forderungen damit durchschnittlich 2,6 Mio. Euro. Dieser Wert ist etwas niedriger als im Vorjahreszeitraum, aber merklich höher als in früheren Jahren.
Die insolventen Unternehmen waren deutlich jünger als in früheren Jahren. „Diese Entwicklung ist neu, nachdem seit Jahren nicht nur der Unternehmensbestand in Deutschland, sondern auch die Insolvenzkandidaten immer älter geworden waren“, ergänzt Creditreform Sprecher Hantzsch. 24,4 Prozent der betroffenen Unternehmen sind höchstens vier Jahre am Markt gewesen, dann sei schon die Insolvenzmeldung erfolgt. Gründungen kurz vor oder während der Corona-Krisenjahre hätten mit zahlreichen Widrigkeiten wie Lockdown, Geschäftsschließungen oder gestörten Lieferketten zu kämpfen gehabt.
Im weiteren Jahresverlauf 2022 ist bei den Unternehmen und Freelancern eine deutliche Verschlechterung der konjunkturellen Rahmenbedingungen zu befürchten. Durch den Krieg in Osteuropa, den angebotsseitigen Preisauftrieben und der beginnenden Zinswende dürfte die Wirtschaft kaum noch wachsen und damit auch die Zahl der Insolvenzen weiter steigen.
Freelancer-Witz des Monats
Sagt ein Mitarbeiter zum freiberuflichen Berater: „Haben Sie schon gehört: Unser Abteilungsleiter ist verstorben.“
„Ja“, entgegnet der Freelancer, „aber wissen Sie vielleicht, wer mit ihm gestorben ist?“
„Wieso mit ihm?“, fragt der Mitarbeiter erstaunt. „Na da stand doch in der Todesanzeige: Mit ihm verstarb einer unserer fähigsten Mitarbeiter!“
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